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Informationen zum Fernabsatzgeschäft
Firma
Hörl GmbH, (nachstehend „Emittentin“ genannt)Kontaktpersonen
Herr Bernhard Hörl (Geschäftsführer)Geschäftsadresse und gleichzeitig ladungsfähige Anschrift
Bernhard Hörl GmbH, Georg-Murmann-Str. 10, 74391 ErligheimGeschäftsfeld
Die Emittentin ist im Bereich Maschinenbau und Systemtechnik tätig.Aufsichtsbehörde
Die angebotenen Genussscheine unterliegen weder einer staatlichen Kontrolle noch gibt es einesonstige behördliche Aufsicht über die Verwendung des Emissionserlöses.
Merkmale der Beteiligung; Zustandekommen des Kaufvertrages
Die Emittentin bietet Genussscheine in Form von Inhaberpapieren an (die „Genussscheine“). DerGesamtnennbetrag der Genussscheine beträgt bis zu € 350.000,00 (in Worten: Euro dreihundertfünfzigtausend)
mit einer Stückelung von jeweils € 100,00 Nennbetrag je Genussschein. Das
erlaubt es dem Anleger, Genussscheine im Nennbetrag von jeweils € 100,00 zu erwerben. Der
Mindesterwerb beträgt 50 Genussscheine (= € 5.000,00). Höhere Zeichnungen müssen durch
€ 100,00 teilbar sein. Eine Beschränkung für den maximalen Erwerb besteht nicht.
Es handelt sich hier um eine renditeorientierte Unternehmensbeteiligung in Form von Mezzanine-
Kapital für maximal 20 Kapitalanleger.
Die Genussscheine gewähren keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte wie Teilnahmerechte
an der Gesellschafterversammlung der Emittentin und Stimmrechte. Ein Genussschein ist
ein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis, mit dem die Leistung einer bestimmten Geldsumme
zu einem bestimmten Zeitpunkt versprochen wird. Im Gegenzug für diese Leistung erhält
der Genussscheininhaber eine Dividende für das überlassene Kapital.
Die Genussscheine sind an Gewinn und Verlust der Emittentin beteiligt. Am Ende der Laufzeit werden
sie nach rechtswirksamer Kündigung zum Buchwert zurückgenommen. Der Genussscheininhaber
hat das Recht auf Anfrage einen verkürzten Jahresabschluss bzw. Geschäftsbericht zu erhalten.
Dafür dürfen ihm keine Kosten in Rechnung gestellt werden.
Die Genussscheininhaber erhalten für jedes Geschäftsjahr innerhalb der Laufzeit eine Dividende in
Höhe von 8% p. a. des gezeichneten Nennbetrages der Genussscheine und eine Überschuss-Dividende
in Höhe von 15% des Jahresüberschusses im Verhältnis zu den gezeichneten Genussscheinen.
Beide Dividenden sind zahlbar am 30. Juni des Folgejahres.
Die Ausschüttung auf die Genussscheine ist dadurch begrenzt, dass durch sie kein Bilanzverlust
entstehen oder sich erhöhen darf. Maßgeblich für die Ermittlung eines Bilanzgewinns/verlustes
sind die gesetzlichen Regelungen. Reicht dementsprechend der Bilanzgewinn zur Zahlung des
Ausschüttungsanspruches der Genussscheininhaber nicht aus, vermindert sich dieser entsprechend.
Die verminderte Ausschüttung auf die Genussscheine erfolgt im Verhältnis der jeweiligen
Ausschüttungsansprüche zueinander. Dies gilt auch im Verhältnis zu künftig zu begebenden gleichrangigen
Genussscheinen, sofern deren Bedingungen eine entsprechende Regelung vorsehen. Im
Falle einer Verminderung der Ausschüttung ist der nicht ausgeschüttete Betrag in den folgenden
Geschäftsjahren nachzuzahlen. Die Nachzahlung für die Genussscheine wird anteilig im Verhältnis
der jeweiligen Ausschüttungsansprüche zueinander vorgenommen.
Bei der Nachzahlung sind die Ausschüttungsansprüche in der Reihenfolge des Entstehens der
Rückstände zu bedienen, beginnend mit den ältesten rückständigen Ausschüttungen und sodann
die letztfälligen.
Die Zeichnung erfolgt durch Zusendung des Kaufantrags an die Emittentin und Überweisung der
Zeichnungssumme auf das Konto bei der VR Bank Stromberg-Neckar (Knt-Nr.: 57 596 026,
BLZ: 604 914 30). Der Vertrag über den Erwerb der Genussscheine kommt durch die Annahme
der Zeichnung durch die Emittentin zustande. Die Zeichnungen werden nach der Reihenfolge des
Eingangs der Zeichnungssumme auf dem Konto berücksichtigt. Die Zeichner erhalten nach Eingang
der Zeichnungssumme auf dem Konto eine schriftliche Bestätigung über die von ihnen gezeichneten
Genussscheine.
Mindestvertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 5 volle Geschäftsjahre. Eine Kündigung ist frühestens mit einerFrist von 2 Jahren zum Ablauf dieses Zeitraums möglich.
Verlustbeteiligung; Nachrangigkeit
Die Genussscheininhaber nehmen an einem etwaigen Bilanzverlust der Emittentin in voller Höhedurch Verminderung ihrer Rückzahlungsansprüche teil, und zwar im Verhältnis der Rückzahlungsansprüche
zu dem in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapital einschließlich Genussscheinkapital,
jedoch ohne andere nachrangige Verbindlichkeiten). Bei einer Kapitalherabsetzung zur Deckung
eines Bilanzverlustes vermindert sich der Rückzahlungsanspruch jedes Genussscheininhabers in
demselben Verhältnis, wie das Grundkapital herabgesetzt wird. Verlustvorträge aus den Vorjahren
bleiben hierbei außer Betracht.
Werden nach einer Teilnahme der Genussscheininhaber am Verlust in den folgenden Geschäftsjahren
Jahresüberschüsse erzielt, so sind aus diesen - nach der gesetzlich vorgeschriebenen
Wiederauffüllung der gesetzlichen Rücklage - die Rückzahlungsansprüche bis zum Nennbetrag
der Genussscheine zu erhöhen, bevor eine Ausschüttung auf die Genussscheine oder eine Gewinnverwendung
vorgenommen wird. Diese Verpflichtung besteht nur während der Laufzeit der
Genussscheine. Reicht ein Jahresüberschuss zur Wiederauffüllung der Genussscheine nicht aus,
so wird die Wiederauffüllung des Kapitals der Genussscheine anteilig im Verhältnis ihres Nennbetrages
zum Gesamtnennbetrag der Genussscheine vorgenommen. Dies gilt entsprechend auch im
Verhältnis für künftig zu begebende gleichrangige Genussscheine, sofern deren Bedingungen einen
entsprechenden Wiederauffüllungsanspruch vorsehen.
Im Insolvenz- oder Liquidationsfall gehen die Forderungen aus den Genussscheinen den
Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin im Rang nach.
Vorbehalt, die versprochene Leistung im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit
nicht zu erbringen
Die Emittentin behält sich vor, Kaufanträge ganz oder teilweise abzulehnen. Die (teilweise) Ablehnungwird dadurch erklärt, dass die Emittentin die von einem Zeichner überwiesenen Beträge
an diesen zurück überweist. Für jede € 100,00, die zurück überwiesen werden, gilt der Antrag auf
Erwerb der Genussscheine als abgelehnt.
Gesamtpreis/Preisbestandteile
Die Zeichnung erfolgt zum Nennbetrag. Für die Genussscheininhaber entstehen bei Zeichnung derGenussscheine keine zusätzlichen Kosten wie Ausgabeaufschlag, Verwaltungskosten, Managementgebühren
oder ähnliches. Der Preis für jeden Genussschein entspricht dem Nennbetrag. Der
Verkaufspreis ab 1. Januar 2012 beträgt für die Genussscheine EUR 100,00 je Genussschein.
Steuern
Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Genussscheinen sind umsatzsteuerfrei. Ebensoerhebt die Bundesrepublik Deutschland zurzeit keine Börsenumsatz-, Gesellschaftsteuer, Stempelabgabe
oder ähnliche Steuern auf die Übertragung von Genussscheinen. Die Versteuerung der
Kapitaleinkünfte des Genussscheininhabers nach Einkommenssteuergesetz hat durch den Genussscheininhaber
selber zu erfolgen. Die Emittentin übernimmt nicht die Steuerzahlung für den
Genussscheininhaber.
Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung; weitere Kosten
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt durch Überweisung auf das Konto bei der VR Bank Stromberg-Neckar (Knt-Nr.: 57 596 026, BLZ: 604 914 30). Die Lieferung der Genussscheine erfolgt postalisch
an den Genussscheinzeichner.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können den Kaufantrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform(z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß §312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit §1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung
der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: Bernhard Hörl GmbH, Georg-Murmann-Str. 10, 74391 Erligheim,
Herrn Bernhard Hörl (Geschäftsführer), Tel.: +49 (0) 7143 87370, Fax: +49 (0) 7143 873727,
E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it .
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die
empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung
Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Finanzierte Geschäfte
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten
Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine
wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber
sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung
bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe
bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen
des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein.
Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten
oder Edelmetallen zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend
wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.
Ende der Widerrufsbelehrung
Zusätzliche Kosten, die dem Verbraucher durch den Einsatz von
Fernkommunikationsmitteln entstehen und die vom Unternehmen
in Rechnung gestellt werden
Keine.Gültigkeitsdauer der Informationen/Zeichnungsfrist
Die Informationen bleiben unbegrenzt gültig. Die Zeichnungsfrist beginnt voraussichtlich am
01. Januar 2012 und endet am 30. Juni 2012 oder bei vollständiger Platzierung durch die
Emittentin.
Leistungsvorbehalte
Nach Annahme des Zeichungsangebots durch die Emittentin bestehen keine Leistungsvorbehalte.Risiken der Beteiligung
Die angebotenen Genussscheine sind mit speziellen Risiken belastet, insbesondere ist ein Totalverlustder Kapitalanlage möglich. Die in der Vergangenheit erwirtschafteten Erträge sind keine Garantie
für künftige Erträge. Zudem ist der Anleger über einen längeren Zeitraum an die Beteiligung
gebunden und kann während dessen nicht über sein eingesetztes Kapital verfügen.
Vertragliche Kündigungsfristen
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit besteht ein Recht zur ordentlichen Kündigung mit einerKündigungsfrist von zwei Jahren zum Jahresende.
Übertragbarkeit und Handelbarkeit
Die Genussscheine sind jederzeit ohne Zustimmung der Emittentin frei übertragbar.Rechtsordnung und Gerichtsstand Für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen den Inhabern der
Genussscheine und der Emittentin erwachsenden Rechtsstreitigkeiten ist die Rechtsordnung der
Bundesrepublik Deutschland maßgeblich. Gerichtsstand, sofern der Anleger Verbraucher gemäß
§13 BGB ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
Ansonsten gilt als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus dieser Beteiligung resultieren,
der Sitz der Emittentin als vereinbart.
Vertrags- und Kommunikationssprache
Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Ein Verbraucher kann – unbeschadet seines Rechts, die Gerichte anzurufen – bei Streitigkeitenaus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge
über Finanzdienstleistungen die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle
anrufen. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsverfahrensordnung ist bei der Deutschen
Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, D-60047 Frankfurt am Main, http://www.
bundesbank.de/schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.php, erhältlich.
Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen
Es besteht keine Einrichtung zur Sicherung von Ansprüchen von Anlegern und/oder zu derenEntschädigung für diese Genussscheine.




